Bitte lesen Sie die Informationen aufmerksam durch
Um einen reibungslosen und fehlerfreien Ablauf Ihrer Termine zu gewährleisten, lesen Sie sich bitte folgenden Informationen aufmerksam durch. So soll sichergestellt werden, dass es zu keinen unnötigen Wartezeiten oder fehlerhaften Abrechnungen kommt.
Sehr geehrte Patienten/Patientinnen und Angehörige,
Auf Grund von Infenktionsgefahr, zur persönlichen Sicherheit aller und einem reibungslosen Praxisbetrieb, ist es nicht gestattet aufsichtspflichtige Personen ohne Begleitperson in die Praxis mitzubringen. Es besteht keine Möglichkeit, während einer Behandlung der Aufsichtspflicht nachkommen zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Honorar
Das Honorar ist abhängig vom Umfang sowie der Problematik der jeweiligen Behandlung.
Ein erhöhter Behandlungsaufwand, kann die Notwendigkeit eines Folgetermin nach sich ziehen.
Preise für Grundbehandlungen für Selbstzahler
Podologische Komplexbehandlung 68,00 €
Podologische Komplexbehandlung klein, 20 min. 45,00 €
Erstbehandlung/Befundung 95,00 €
Alle weiteren Preise auf Anfrage!
Terminbuchung
per E-Mail ([email protected])
Online unter "Kontakt/Termine"
per WhatsApp (0176 62623386)
unter vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum
Gesetzlich versicherte
Eine Verordnung/Rezept der GKK (Gesetzliche Krankenkasse) sollte eine Woche vor der Behandlung vorliegen (Kopie, per E-Mail oder Foto). Das Original muss zur Erstbehandlung vorgelegt werden. Nur vollständige und korrekt ausgefüllte Verordnungen können über die Krankenkasse abgerechnet werden. Behandlungen ohne korrekt ausgefüllter Verordnung werden in Rechnung gestellt.
Zahlungsabwicklung
Die Bezahlung erfolgt bei gesetzlich- sowie privatversicherten Patienten am Behandlungstag bar oder per EC-Karte.
Absage/Verspätungen von Terminen
Die Absagefrist muss spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn schriftlich per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen. Bei einer nicht fristgerechten Absage oder bei Nichterscheinen, werden 80% des gebuchten Behandlungspreises in Rechnung gestellt (BGB §615 analog)
Bei verspätetem Erscheinen, wird die Behandlungszeit entsprechend gekürzt, die Vergütung bleibt jedoch voll bestehen, oder muss im Einzelfall gegen Bezahlung von 80% des gebuchten Behandlungspreises entfallen.
Notfallbehandlungen
Nach §125 Abs. 1, SGBV aus dem Rahmenvertrag der ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg ist meine Praxis dazu verpflichtet, dringende Notfälle vorrangig zu behandeln. In solchen Fällen kann es zu Wartezeiten kommen. Dies bitte ich im bereits im Vorfeld zu entschuldigen.